Aktuell bietet das Land Bremen keine spezifischen finanziellen Zuschüsse für die Anschaffung von Balkonkraftwerken an. Es gibt jedoch kostenlose Beratungsangebote und bundesweite Förderprogramme, die Bremer Bürger:innen nutzen können
Ab Frühsommer 2025 startet in Hamburg ein Förderprogramm für einkommensschwache Haushalte. Gefördert werden bis zu 90 % der Anschaffungskosten für ein Balkonkraftwerk, maximal jedoch 500 €. Antragsberechtigt sind unter anderem Bezieher von Bürgergeld, Wohngeld, BAföG oder Haushalte mit Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrags
In Mecklenburg-Vorpommern existiert ein landesweites Förderprogramm für Balkonkraftwerke, das Privatpersonen bei der Anschaffung und Installation solcher Anlagen unterstützt. Dieses Programm wurde am 8. November 2022 gestartet und bietet einen Zuschuss von bis zu 500 € pro Anlage
Seit dem 1. Januar 2023 sind Balkonkraftwerke von der Mehrwertsteuer befreit. Dies reduziert die Anschaffungskosten erheblich und macht den Einstieg in die Nutzung erneuerbarer Energien attraktiver
Mit dem Inkrafttreten des Solarpakets I im Mai 2024 wurden die Rahmenbedingungen für Balkonkraftwerke verbessert. Die Leistungsgrenze wurde auf 800 Watt erhöht, und die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister ist jedoch weiterhin erforderlich.